Fortbildungspunkte:
Die Fortbildung erfüllt die von den Spitzenverbänden der Krankenkassen sowie der Bundesarbeitsgemeinschaft der Heilmittelverbände e.V. vorgegebenen Kriterien zur Vergabe der Fortbildungspunkte (FP).
Die Kriterien im einzeln:
Thema der Fortbildung
- Die Fortbildung dient der Qualitätsverbesserung der Behandlung
mit den vereinbarten Heilmitteln und fördert - die Behandlungsergebnisse und
- Versorgungsabläufe positiv
Art der Veranstaltung:
- Abgeschlossene Fortbildung die
- inhaltlich auf den jeweiligen therapeutischen Bereich eingeht
- Pro Fortbildungstag max. 10 FP
Qualität der Dozenten:
- Dozenten müssen eine abgeschlossene Ausbildung als Heilmittelerbringer und
- eine mindestens 2-jährige vollzeitige therapeutische Berufserfahrung besitzen
Fortbildungsinhalte:
Die Fortbildungsinhalte müssen folgende Qualitätsmerkmale aufweisen:
- Sie müssen aktuelle Erkenntnisse der eigenen Disziplin aus dem
- jeweiligen Fachgebiet vermitteln und
- die Fortbildungsinhalte müssen durch eine aussagekräftige Literaturliste mit
- mindestens einjähriger Erfahrung im Bereich der Forschungsinhalte nachweisen können.
Nach den Kriterien zur Erfüllung der Fortbildungspflicht werden pro Seminar 20


