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9.9.2010 : 11:56

Fortbildungspunkte:

Die Fortbildung erfüllt die von den Spitzenverbänden der Krankenkassen sowie der Bundesarbeitsgemeinschaft der Heilmittelverbände e.V. vorgegebenen Kriterien zur Vergabe der Fortbildungspunkte (FP).
Die Kriterien im einzeln:
Thema der Fortbildung

  1. Die Fortbildung dient der Qualitätsverbesserung der Behandlung
    mit den vereinbarten Heilmitteln und fördert
  2. die Behandlungsergebnisse und
  3. Versorgungsabläufe positiv

Art der Veranstaltung:

  1. Abgeschlossene Fortbildung die
  2. inhaltlich auf den jeweiligen therapeutischen Bereich eingeht
  3. Pro Fortbildungstag max. 10 FP

Qualität der Dozenten:

  1. Dozenten müssen eine abgeschlossene Ausbildung als Heilmittelerbringer und
  2. eine mindestens 2-jährige vollzeitige therapeutische Berufserfahrung besitzen

Fortbildungsinhalte:
Die Fortbildungsinhalte müssen folgende Qualitätsmerkmale aufweisen:

  1. Sie müssen aktuelle Erkenntnisse der eigenen Disziplin aus dem
  2. jeweiligen Fachgebiet vermitteln und
  3. die Fortbildungsinhalte müssen durch eine aussagekräftige Literaturliste mit
  4. mindestens einjähriger Erfahrung im Bereich der Forschungsinhalte nachweisen können.

Nach den Kriterien zur Erfüllung der Fortbildungspflicht werden pro Seminar 20